Frage von Gerhard T. • 08.11.2023

Antwort von Bärbel Bas SPD • 12.02.2024
Abgeordnete des Deutschen Bundestages üben ihr Amt gemäß Artikel 38 GG frei aus, sind nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden.
Abgeordnete des Deutschen Bundestages üben ihr Amt gemäß Artikel 38 GG frei aus, sind nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden.
Ein Verbotsverfahren gegen die AFD ist nicht dienlich.
Die Interpretation der Aussagen im Video haben allerdings Sie getroffen.
Die Prüfung eines Verbots der AfD lehne ich ab.