Geplant ist eine Umsetzung voraussichtlich im Sommer. Ab diesem Zeitpunkt wären dann zwei (oder mehrere) Staatsangehörigkeiten möglich, ohne die deutsche zu verlieren.
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Antwort 03.04.2023 von Hakan Demir SPD
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Antwort 03.04.2023 von Hakan Demir SPD
Leistungen wie zum Beispiel Kindergeld, Arbeitslosengeld I, BAföG oder wie in Ihrem Fall Rente haben keinen negativen Einfluss auf den Einbürgerungsanspruch. Personen, die aber Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Leistungen für Bildung und Teilhabe beziehen (SGB II) und Personen, die die Grundsicherung im Alter [...] beziehen, sind damit von der Einbürgerung ausgeschlossen.
Antwort 28.03.2023 von Omid Nouripour BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Mit der Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrecht soll der Besitz mehrerer Staatsbürgerschaften erleichtert werden.
Antwort 27.03.2023 von Hakan Demir SPD
Meine Kolleg:innen aus der Ampel-Koalition und ich stehen im engen Austausch. Es ist weiterhin geplant, die Staatsangehörigkeitsreform im Sommer umzusetzen.
Antwort 28.03.2023 von Omid Nouripour BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Federführend liegt das Gesetz bei dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI).