
Spätestens ab dem Sommer (so der Plan) mit Inkrafttreten des Gesetzes, können Sie dann von der Mehrfachstaatsangehörigkeit profitieren und müssen die deutsche Staatsangehörigkeit bei Annahme einer weiteren nicht mehr abgeben.
Spätestens ab dem Sommer (so der Plan) mit Inkrafttreten des Gesetzes, können Sie dann von der Mehrfachstaatsangehörigkeit profitieren und müssen die deutsche Staatsangehörigkeit bei Annahme einer weiteren nicht mehr abgeben.
Mit der Staatsangehörigkeitsreform sind mehrere Staatsangehörigkeiten möglich
Bündnis90/Die Grünen steht der doppelten Staatsangehörigkeit offen gegenüber. Gesetzgebungskompetenz liegt beim Bund und nicht bei den Ländern.
Federführend liegt das Gesetz bei dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI). Ein Gesetzesentwurf liegt bereits vor und wird zeitnah ins parlamentarische Verfahren eingebracht.
Wir rechnen mit Inkrafttreten des Gesetzes im Sommer diesen Jahres.
Dennoch möchte ich Ihnen versichern, dass ich und meine geschätzten Kolleg*innen im Deutschen Bundestag mit Hochdruck an einer zügigen Umsetzung arbeiten.