Selbständige erhalten die Energiepreispauschale über eine Reduzierung der Einkommenssteuer-Vorauszahlung oder die Steuererklärung 2022.
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Antwort 28.09.2022 von Bernd Rützel SPD

Antwort 28.09.2022 von Josip Juratovic SPD
sie bekommen die Energiepreispauschale, wenn in 2022 ein aktives Arbeitsverhältnis bestanden hat.
Antwort 28.09.2022 von Bettina Hagedorn SPD
JA, Sie bekommen als Beschäftigte in jedem Fall - also auch als Minijobberin - die 300 Euro Energiepauschale
Was werden Sie tun, damit auch Bezieher von Vorruhestandsbezügen die Energiepreispauschale erhalten?
Antwort 28.09.2022 von Marco Buschmann FDP
Die seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine steigenden Energiekosten stellen viele Bürgerinnen und Bürger vor immense finanzielle Herausforderungen.
Antwort 27.09.2022 von Susanne Mittag SPD
Die Auszahlung der Energiepreispauschale (EPP) richtete sich im ersten Entlastungspaket nach der Einkommenssteuer.
Antwort 02.11.2022 von Verena Hubertz SPD
Wir als Ampel-Koalition habe im letzten beschlossenen Entlastungspaket festgelegt, dass auch Rentnerinnen und Rentner eine Energiepauschale erhalten werden