Antwort 17.01.2024 von Birte Pauls SPD
Ein Verbotsverfahren macht nur dann Sinn, wenn ein Erfolg gesichert ist und darf nicht alleinige Antwort sein. Es braucht vielmehr demokratischen Widerstand.
Ein Verbotsverfahren macht nur dann Sinn, wenn ein Erfolg gesichert ist und darf nicht alleinige Antwort sein. Es braucht vielmehr demokratischen Widerstand.
mit viel Freude verfolge ich gerade, dass aus dem Bundestag ein Verbotsverfahren eingeleitet wird/wurde.
AfD politisch bekämpfen: Ja. Verbieten: Nein. Probleme lösen und den "Nährboden" entziehen - das ist das Gebot der Stunde.
Auch wenn ich den Wunsch nach einem AfD-Verbot angesichts der jüngsten Ereignisse sehr gut nachvollziehen kann, denke ich nicht, dass es das beste Mittel ist.
Ich werde mich für ein Antragverfahren vor dem BVerfG stark machen, sobald genug Beweise für die Erfüllung der Voraussetzung eines Parteiverbots vorliegen