Frage von Francis A. • 14.03.2025

Antwort ausstehend von Reem Alabali-Radovan SPD
Die Frage, ob es einen Nachteilsausschluss bei Petitionsverfahren gibt, ist ganz klar mit „ja“ zu beantworten.
Ein erzwungener Austritt ist nicht möglich.
Unser Ziel ist es, Deutschland sowohl wirtschaftlich als auch gesellschaftlich voranzubringen. Dafür sind tiefgreifende Strukturreformen und Einsparungen erforderlich, die wir in den kommenden Koalitionsverhandlungen beschließen und umsetzen wollen.
Die Abwägung der Vor- und Nachteile hat uns zum bekannten Modell bewogen, dass selbstverständlich eine zusätzliche Anreizwirkung entfalten wird