Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
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Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort ausstehend von Ricarda Lang BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 05.05.2023 von Bettina Hagedorn SPD
Die Energiepreispauschale müssen Sie Ihrer Bruttorente zurechnen, welche – wie üblich - in Ihrer Steuererklärung anzugeben ist. Zusätzlich teilt ihr zuständiger Rentenversicherungsträger Ihrem Finanzamt die Auszahlung der Energiepreispauschale mit.
Antwort 17.07.2023 von Hubertus Heil SPD
Der Hintergrund für die Schaffung dieser steuer- und abgabenfreien Einmalzahlung (die Zuständigkeit liegt übrigens beim Bundesfinanzministerium) ist die Überlegung, dass die ohnehin durch die Energiepreisentwicklung getriebene Inflation durch hohe Lohnentwicklungen nicht noch mehr gesteigert werden soll.
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Antwort ausstehend von Karl Lauterbach SPD