Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die speziell gegen kinderpornografische Inhalte gerichtete Strafvorschrift des § 184b StGB sind bislang in der Judikatur des Bundesverfassungsgerichts nicht geäußert worden
Eine Entscheidung, ob und wie eine mögliche Anpassung erfolgt, ist noch nicht getroffen worden
Ohne konkrete Darlegung des fraglichen Sachverhaltes kann es weder eine Kleine Anfrage noch gar einen Untersuchungsausschuss geben
Das Straßenverkehrsgesetz enthält in § 7 StVG bereits das Prinzip der Halterhaftung.
Die Verbreitung von Kinderpornografie muss hart bestraft werden.
Als externe Partei sollten wir bei der Bewertung des ukrainischen Wehrpflichtgesetzes Zurückhaltung üben, gerade mit Blick auf deren existenziellen Kampf ums Überleben.