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  Insofern ist davon auszugehen, dass der Entwurf in den nächsten Wochen und Monaten noch an zahlreichen Stellen geändert werden wird. Erst dann wird der Entwurf dem Bundestag zugeleitet, so dass dieser aktiv werden kann.
  Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber durchaus einen Spielraum dahingehend zuerkannt, wie die tatsächlichen Wohnkosten von Beamten zu bemessen sind.
  Eine Änderung des WEG ist vorerst nicht geplant. Die Novellierung des WEG im Jahr 2020 brachte dem Kläger stattdessen viele Vorteile und Erleichterungen.
  Eine Aufhebung wäre also eher Symbolpolitik, die aber die Handlungsspielräume an anderer Stelle einschränken dürfte.