Frage von Martina N. • 23.08.2021

Antwort ausstehend von Armin Laschet CDU
Um zu entscheiden, ob die Lizenz der Luca-App weiter genutzt wird, soll die Luca-App evaluiert werden, gerade auch im Hinblick auf die individuelle Datensouveränität.
Die Kompetenzen des/der Datenschutzbeaufttragten sind zu stärken und die Datenschutzbehörden müssen personell gestärkt werden (...).
Dadurch wollen wir den Datenschutz auf Bundesebene stärken und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) an die europarechtlichen Vorgaben anpassen.
Eine Arbeitsüberwachung darf in den seltensten Fällen und i.d.R. nur bei einem sehr konkreten Verdacht des Arbeitgebers, ob eines Verstoßes des Arbeitnehmers vorgenommen werden.