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In dem Referentenentwurf für die Staatsangehörigkeitsreform sind viele gute Punkte enthalten, die alle auf den Abmachungen aus dem Koalitionsvertrag basieren.
Die Reform des Staatsbürgerrechts (STaG) befindet sich weiterhin in Ressortabstimmung zwischen BMJ und BMI.
Das Bundesministerium des Innern hat mit dem Entwurf das umgesetzt, was SPD, Grüne und FDP im Koalitionsvertrag vereinbart haben.
In dem Referentenentwurf für die Staatsangehörigkeitsreform sind viele gute Punkte enthalten.
Geplant ist eine Umsetzung der Staatsangehörigkeitsreform (und damit auch Einführung der Mehrfachstaatsangehörigkeit und Abschaffung der Beibehaltungsgenehmigung) voraussichtlich im Herbst.
Unsere Reform des Staatsangehörigkeitsrechts sieht vor, dass sie ohne Beibehaltungsgenehmigung die deutsche Staatsbürgerschaft nebst einer anderen Staatsbürgerschaft erlangen oder behalten können