
die Frage zu einem AfD-Verbotsverfahren habe ich erst vor kurzer Zeit am 17.10. auf diesem Portal beantwortet, Sie können dafür ein wenig herunterscrollen und ich verlinke Ihnen die Antwort hiermit auch gerne noch einmal
die Frage zu einem AfD-Verbotsverfahren habe ich erst vor kurzer Zeit am 17.10. auf diesem Portal beantwortet, Sie können dafür ein wenig herunterscrollen und ich verlinke Ihnen die Antwort hiermit auch gerne noch einmal
Dazu müssen sorgfältig und umfassend die Erkenntnisse über die AfD zusammengetragen und die rechtlichen Voraussetzungen geprüft werden. Antragsberechtigt sind wir dazu nicht, da dies dem Deutschen Bundestag, dem Bundesrat oder der Bundesregierung obliegt.
Allerdings würde ein aktuell vielfach diskutiertes Verbot der AfD das Problem des erstarkenden Populismus und Rechtsradikalismus meiner Meinung nach nicht lösen. Stattdessen würde sich das Problem verlagern, mit der Gefahr bzw. der Möglichkeit, auch in den Untergrund abzuwandern.
Es ist aus guten Gründen im Grundgesetz verankert. Falls die Verfassungsorgane zu dem Schluss kommen sollten, dass die AfD oder eine andere Partei verfassungsfeindlich handelt, ist es deren Pflicht, entsprechende rechtliche Schritte einzuleiten.