
Antwort 17.01.2022 von Theresia Bauer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Berechnungsgrundlage folgt dem Leitprinzip der Gleichbehandlung der Schulen. Die Schulträger entscheiden darüber welche Geräte angeschafft werden.

Die Berechnungsgrundlage folgt dem Leitprinzip der Gleichbehandlung der Schulen. Die Schulträger entscheiden darüber welche Geräte angeschafft werden.
Die neue Bundesregierung wird den derzeitigen EKF zu einem Klima- und Transformationsfonds ausbauen, indem er um gezielte Ausgaben für die Transformation ergänzt und um weitere Mittel aufgestockt wird.
Der Energie- und Klimafonds (EKF, inzwischen Klima- und Transformationsfonds (KTF)) verfügt über Mittel in Höhe von rund 200 Milliarden Euro
Für uns ist eine sozial und ökologisch nachhaltige Kapitalanlage aber selbstverständlich wichtig.