Antwort 30.10.2025 von Artur Auernhammer CSU
Ich selbst habe keine tieferen Einblicke in das laufende Verfahren und werde mich bei einer möglichen Abstimmung im Bundestag an der Empfehlung und Einschätzung des Wahlprüfungsausschusses orientieren.
Ich selbst habe keine tieferen Einblicke in das laufende Verfahren und werde mich bei einer möglichen Abstimmung im Bundestag an der Empfehlung und Einschätzung des Wahlprüfungsausschusses orientieren.
Die Überprüfung von Wahlen ist Sache des Wahlprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages. Dieser prüft den Fall gerade und vermeldet folgenden Zwischenstand: Gegen die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 sind beim Deutschen Bundestag insgesamt 1.031 Einsprüche eingegangen.
Letztendlich wurde festgestellt, dass die Einsprüche unbegründet sind
Das zuständige Verfassungsgericht hat nun das letzte Wort – und das ist gut so. Ich respektiere diesen Prozess und warte die Entscheidung ab.