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Antwort 15.10.2025 von Sylvia Rietenberg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die Überprüfung von Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Bundestagswahl ist gesetzlich klar geregelt und liegt in der Verantwortung des Wahlprüfungsausschusses.

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Antwort ausstehend von Svenja Schulze SPD