Frage von Sonja N. • 02.01.2024

Antwort von Hakan Demir SPD • 02.01.2024
Wenn die Staatsangehörigkeitsreform in Kraft getreten ist, dann wird es keine Beibehaltungsgenehmigung mehr geben - doppelte Staatsbürgerschaften sind damit ja möglich.
Wenn die Staatsangehörigkeitsreform in Kraft getreten ist, dann wird es keine Beibehaltungsgenehmigung mehr geben - doppelte Staatsbürgerschaften sind damit ja möglich.
Das Recht auf Wehrdienstverweigerung ist Teil unserer Verfassung.
Am 23.02.2024 hat der Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis beschlossen.
Ich verweise Sie gerne auf meine aktuellste Antwort vom 20. Dezember 2023. Diese finden Sie unter https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/linda-heitmann/fragen-antworten/wird-aktuell-an-den-versorgungstrukturen-fuer-long-covid-post-vac-und-mecfs-betroffenen-in-hamburg-gearbeitet
In den wenigen Wochen seit Ihrer letzten Frage hat sich in dieser Angelegenheit keine Weiterentwicklung ergeben.