Eine Zusammenarbeit mit der AfD, das habe ich wiederholt klargemacht, wird es mit mir in Sachsen nicht geben. Als stellvertretender Landesvorsitzender der CDU Sachsen stehe ich klar hinter dem Unvereinbarkeitsbeschluss der CDU Deutschlands.
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Antwort 06.02.2024 von Christian Hartmann CDU
Antwort 08.02.2024 von Claudia Maicher BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der weitverbreitete Rassismus und die Verfassungsfeindlichkeit weiter Teile der AfD ist nicht erst sichtbar seit der nun vorliegenden Einstufung auch des sächsischen AfD-Landesverbandes durch den Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem.
Antwort 23.01.2024 von Thorsten Frei CDU
Die Anhaltspunkte für eine notwendige Verfassungsfeindlichkeit sind nicht so einfach zu greifen, weil die AfD anders als die NPD keine verfassungsfeindlichen Ziele in das eigene Wahlprogramm aufgenommen hat
Antwort ausstehend von Hubert Aiwanger FREIE WÄHLER
Antwort 26.01.2024 von Christoph de Vries CDU
Der Verfassungsschutz hat bereits drei Landesverbände der AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft und laut einem Gerichtsurteil darf Herr Höcke Faschist genannt werden.
Antwort 16.02.2024 von Stephan Brandner AfD
Wir wissen, dass es gar keinen teuflischen Plan gab