Ich bin der Meinung, dass Menschen wie Sie, die beispielsweise durch Berufstätigkeit und Pflege keine Kapazitäten für einen Integrationskurs haben und die ja sonst alle Voraussetzungen wie Lebenszeit in Deutschland, Lebensunterhalt oder Sprachkenntnisse erfüllen, auch eingebürgert werden können sollten.
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Es ist höchste Zeit, dieser Realität durch ein zeitgemäßes, modernes Staatsangehörigkeitsrecht Rechnung zu tragen.
Hierbei handelt es sich nicht um eine politische Wertung, sondern um die Anerkennung der Realitäten vor Ort.
Die 5 Jahre Aufenthaltszeit eines Elternteils müssen bei Geburt des Kindes erfüllt sein, ein nachträgliches Erreichen der 5 Jahre ist nicht möglich.
Wir brauchen im Wettstreit um kluge Köpfe kein weiteres Vorziehen der Einbürgerung.
Der Bund fördert finanziell den digitalen Einbürgerungsantrag im Rahmen einer sogenannten „Einer für Alle“-Leistung. Das bedeutet, dass ein Land – beim digitalen Einbürgerungsantrag ist es Nordrhein-Westfalen – eine Leistung zentral entwickelt und betreibt und diese anschließend anderen Ländern und Kommunen zur Verfügung stellt, die den Dienst mitnutzen können.