Frage von Stephan P. • 11.01.2024

Antwort von Klaus Holetschek CSU • 08.02.2024
ein generelles Verbot des Erwerbs und Konsums von Alkohol für Jugendliche ab 16 Jahren durch die Bayerische Staatsregierung kommt nicht in Betracht.
ein generelles Verbot des Erwerbs und Konsums von Alkohol für Jugendliche ab 16 Jahren durch die Bayerische Staatsregierung kommt nicht in Betracht.
die Pflegeversicherung/Krankenversicherung zahlt nur, wenn ein Versicherungsfall eintritt (Pflegebedürftigkeit) und es sich um eine Versicherungsleistung handelt, für die Beiträge gezahlt wurden.
Das Grundgesetz schützt die Freiheit der politischen Betätigung und das Parteienprivileg. Ein Parteiverbot ist u.a. dann möglich, wenn eine Partei aktiv und aggressiv die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpft.
Im kürzlich beschlossenen Haushalt haben wir 150 Millionen Euro zur Finanzierung des Kinderkrankengeldes zur Verfügung gestellt.