Verfahren ist klar rechtsstaatlich geregelt.
100.000 € für mehr Demokratie
Vom 01.-31. Dezember sammeln wir 100.000€,
um unsere Arbeit für 2026 zu
finanzieren.
Verfahren ist klar rechtsstaatlich geregelt.
Wie ich erfahren habe, wird der auf eine Neuauszählung gerichtete Einspruch des BSW vom Wahlprüfungsausschuss priorisiert behandelt.
Es wird geprüft, ob zur Entscheidung über den Einspruch weitere Informationen bzw. Verfahrensschritte erforderlich sind. Danach werden im nächsten Schritt die Berichterstatter dem Ausschuss einen Entscheidungsvorschlag unterbreiten.
Sofern das subjektive Wahlrecht verletzt wurde, stellt der Deutsche Bundestag dies fest.
Mittlerweile ist die Abstimmung zwar verschoben worden, doch selbst wenn es eines Tages zu einer Mehrheit für eine Ratsposition kommt, ist das nicht das Ende der Debatte, sondern Beginn von Verhandlungen zwischen Rat, Parlament unter der Vermittlung der Kommission.