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Frage von Jörg S. •

Warum haben sie damals der Einkommensanrechnung beim Grundrentenzuschlag zugestimmt warum zählen da arbeitgeberfinanzierte Renten hinein obwohl der Bürger solche zusätzlichen Absicherungen mach sollte

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Die Einkommensprüfung wurde eingeführt, um auszuschließen, dass Personen, die im Alter ausreichend andere Einkommen haben, eine Grundrente bekommen. Die Grundrente ist keine eigenständige Sozialleistung, sondern ein Zuschlag zur gesetzlichen Rente, um die Altersarmut zu mindern. Langjährige Versicherte mit niedrigen Löhnen sollen durch die Grundrente bessergestellt werden. Gleichzeitig soll sie aber nicht unabhängig vom Gesamteinkommen gezahlt werden. 

Arbeitgeberfinanzierte Renten gelten als ein zusätzliches Einkommen und sind nicht Teil der gesetzlichen Rentenversicherung. Wer im Alter zusätzliche Einkommen hat, durch private Renten, Versorgungsbezüge oder arbeitgeberfinanzierte Renten, benötigt weniger staatliche Zuschüsse als diejenigen, die nur eine geringe gesetzliche Rente bekommen. 

Die Grundrente ist ein begrenzter Zuschlag und entscheidend dafür ist das Gesamteinkommen im Alter und eine arbeitgeberfinanzierte Rente ist eine zusätzliche Einkunftsquelle. Gestatten Sie mir bitte eine persönliche Bemerkung: Ich hätte mir eine großzügigere Einkommensgrenze für die Grundrente gewünscht, doch das war mit unserem damaligen Koalitionspartner, der CDU/CSU, leider nicht durchsetzbar. Gleichwohl habe ich der Grundrente zugestimmt, da sie 1,3 Millionen Menschen geholfen hat.

Für weitere Fragen und zusätzliche Informationen wenden Sie sich bitte an das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

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