Frage von Sonja U. • 20.02.2025

Antwort von Carmen Sinnokrot SPD • 21.02.2025
Ich möchte, dass Frauen selbstbestimmt über eine Fortführung oder einen Abbruch einer ungewollten Schwangerschaft entscheiden können.
Ich möchte, dass Frauen selbstbestimmt über eine Fortführung oder einen Abbruch einer ungewollten Schwangerschaft entscheiden können.
Daher spricht sich die AfD klar für die Beibehaltung der aktuellen gesetzlichen Regelung aus, die den Schutz des Lebens und die informierte Entscheidungsfindung im Sinne der Gesundheit und des Wohlergehens der Frau sichern.
Schwangerschaftsabbruch straffrei wenn rechtfertigende Gründe vorliegen
Derzeit sind Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland nach § 218 des Strafgesetzbuches rechtswidrig, bleiben jedoch in den ersten zwölf Wochen straffrei, wenn eine Beratung erfolgt.