Das sozialrechtlich zu gewährende, menschenwürdige Existenzminimum umfasst auch die Sicherstellung einer ausreichenden medizinischen Versorgung. Auch Beziehende von Grundsicherungsgeld brauchen eine sichere Gesundheitsversorgung. Der Bund zahlt dafür Beiträge für Grundsicherungsgeldbeziehende an die gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Die Berechnung des Beitrags ist im Fünften Buch Sozialgesetzbuch geregelt.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 01.07.2026 von Bärbel Bas SPD
Antwort ausstehend von Lars Klingbeil SPD
Antwort ausstehend von Stefan Nacke CDU
Antwort 23.04.2026 von Armand Zorn SPD
Wir wollen die Grundsicherung fair gestalten und Menschen durch Qualifizierung in Arbeit bringen. Gute Arbeit und eine starke Wirtschaft gehören zusammen.
Antwort 01.07.2026 von Bärbel Bas SPD
Das sozialrechtlich zu gewährende, menschenwürdige Existenzminimum umfasst auch die Sicherstellung einer ausreichenden medizinischen Versorgung. Beziehende von Grundsicherungsgeld sind daher auch gegen das Risiko Krankheit abgesichert. Der weit überwiegende Teil der Beziehenden von Grundsicherungsgeld ist gesetzlich versichert.
Antwort 16.06.2026 von Ottilie Klein CDU
Arbeitsverweigerung wird oft nicht erfasst – deshalb brauchen wir strengere Regeln der neuen Grundsicherung. Fördern und Fordern müssen wieder zusammengehören.