Das Streikrecht ist in Deutschland nicht gesetzlich geregelt. Das Recht, für Tarifverträge zu streiken – arbeitsrechtliche Streiks - ergibt sich aus Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz (GG).
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Ich möchte aber auch betonen, dass ich einen Hungerstreik für die falsche Form des politischen Protestes halte.
die Aktivisten, die den Hungerstreik in Berlin durchführen, weisen zutreffend darauf hin, dass wir im Bereich des Klimaschutzes rasch handeln müssen. Auch trifft es zu, dass in den kommenden Jahren wichtige Weichen dafür gestellt werden müssen, dass wir in Deutschland und Europa möglichst bald klimaneutral werden.
ich teile das Ziel in den nächsten Jahren konsequenten und effektiven Klimaschutz auf allen Ebenen voranzubringen. Die Lage ist alarmierend. Darin liegt für mich auch eine Kernmotivation, zu dieser Bundestagswahl anzutreten.
Wir sind solidarisch und verstehen die Verzweiflung der Jugendlichen, bitten sie dennoch, wieder Nahrung zu sich zu nehmen. Die Politik muss endlich handeln
ja, ein Bürger:innenrat zur Besprechung von Maßnahmen, die den menschgemachten Klimawandel entschleunigen, halte ich für sehr sinnvoll!