Frage von Thomas K. • 01.06.2022
Antwort von Sandra Khalatbari CDU • 24.02.2023
Nein, ich glaube dies nicht.
Nein, ich glaube dies nicht.
Für mich gelten die drei Geschlechter m/w/d, die im Personenstandsrecht aufgeführt sind. Darüber hinaus gibt es eine relativ kleine Zahl von Menschen, die sich in ihrem biologischen Geschlecht nicht wohlfühlen und insofern eine andere geschlechtliche Identität haben.
Seit Ende 2018 haben Menschen in Deutschland die Möglichkeit, beim Eintrag ins Personenstandsregister außer den Geschlechtern "männlich" und "weiblich" auch die sogenannte dritte Option "divers" einzutragen.
Es ist die Entscheidung der demokratisch gewählten ukrainischen Regierung, wie sie ihm rechtlichen Rahmen auf die extreme militärische Notlage reagiert.