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(...) Um den Regelunterricht für die islamische Religionslehre fortzuführen und sicherzustellen, beschloss die Landesregierung am 1.08.2019 die Gründung einer Stiftung des öffentlichen Rechts. (...)

(...) Die Gründung oder Einrichtung von bekenntnisfreien Schulen ist keine staatliche Aufgabe. (...)
(...) zur Anmeldung an einer Schule erhalten alle Eltern eine Informationsbroschüre, die dazu dient, Sorgeberechtigten einen ersten, allgemeinen Überblick über die Hamburger Grundschulen und das in ihnen angebotene Unterrichtsprogramm, die erteilten Fächer, Ganztagsangebote, Fördermöglichkeiten, allgemeine pädagogische Aspekte des Grundschulunterrichts und sonstige Themen rund um die Einschulung der zukünftigen Schülerinnen und Schüler zu vermitteln. Die Broschüre ist Teil eines Informationsangebots für Eltern, das zudem Elternanschreiben, Informationen im Internet und insbesondere schulische Informationsveranstaltungen vor und nach der Einschulung umfasst. (...)

(...) Zwar ist Religion an Hamburger staatlichen Schulen ordentliches Unterrichtsfach, aber anders als in anderen Ländern erfolgt der Religionsunterricht nach dem Konzept "Religionsunterricht für alle". Das bedeutet, dass es in Hamburg keine konfessionelle Bindung des Religionsunterrichtes gibt, obwohl er durch Lehrerinnen und Lehrer gegeben wird, die konfessionell gebunden sind. Es gibt auch keine religiöse Unterweisung, sondern vielmehr eine kritische Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen Religionen und Weltanschauungen. (...)

(...) Ich trete für eine strikte Trennung von Staat und Religion bzw. Religionsgemeinschaften ein. (...)