Antwort 15.01.2025 von Beatrix von Storch AfD
Die Grundsicherung für kranke und behinderte Menschen muss natürlich beibehalten werden.
Die Grundsicherung für kranke und behinderte Menschen muss natürlich beibehalten werden.
Werkstätten für Menschen mit Behinderung und Sozialhilfe für kranke Menschen müssen auf jeden Fall weiterhin bestehen.
Ich stimme mit Ihnen überein, dass sich Arbeit lohnen muss. Daher bleibt ein Verdienst von 30 % in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung anrechnungsfrei, was bedeutet, dass nur 70 % davon anspruchsmindernd anzurechnen sind.
Ich unterstütze die Forderung, die Möglichkeiten für einen Zuverdienst im Minijobbereich für Rentner*innen, die Grundsicherung beziehen, zu verbessern.