(...) Die Kammern sind daher keineswegs frei, willkürlich – oder wie Sie schreiben: wegen Unlust oder Arbeitsüberlastung – zu entscheiden. Wird eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, so ist der Grund, dass keiner der Annahmegründe aus § 93a BVerfGG vorliegt. (...)
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(...) wie unser Fraktionsvorsitzender Rolf Mützenich mitteilt, wurde die Petition zurückgezogen. (...)

(...) Ich bin schon der Meinung, dass sich die derzeitige Rechtslage in der Praxis bewährt hat. Dass unsere Gerichtsbarkeit chronisch überlastet ist, ist denke ich, kein Geheimnis. Ich bin mir nicht sicher, ob die vorliegende Petition dazu führen wird, dem Bundesverfassungsgericht weniger Arbeit zu verschaffen, im Gegenteil... (...)

(...) vielen Dank für Ihre Frage. Nach meinen Informationen hat der Petent die Petition zurückgezogen. Das Petitionsverfahren wurde daher auf Wunsch des Petenten beendet. (...)

(...) Die Zulässigkeit von Verfassungsbeschwerden ist in § 93 BVerfGG klar geregelt. Dieses Verfahren hat sich bewährt, so dass meine Fraktion und ich keinen Änderungsbedarf sehen. (...)
