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Da sich Ihre Frage an die Landesregierung richtet, möchte ich darauf hinweisen, dass ich seit dem 16. Mai 2025 kein Mitglied der Landesregierung mehr bin.
Der Vorwurf der AfD-Fraktion entbehrt jeder Grundlage.
In einer geheimen Abstimmung habe ich in einer Kurzschlussreaktion ein Nazi-Zeichen hinter eine Partei gekritzelt, die voll mit Nazi-Strategien und Nazi-Positionen ist. Das war ein schwerer Fehler. Darum bin ich auch als Landtagsvizepräsident zurückgetreten.
Zwar beschreibt § 86 StGB das Verbreiten von Propagandamittel verfassungswidriger und terroristischer Organisation und stellt die Verbreitung unter Strafe; jedoch ist es im Hinblick auf das Bestimmtheitsgebot nicht möglich jegliche mehrdeutige Symbolgebung unter Strafe zu stellen.