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Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat einen Entwurf für ein neues Tierschutzgesetz entwickelt auf den eine Rekordzahl an Rückmeldungen von verschiedenen Verbänden sowie zahlreiche Änderungsanträge vom Bundesrat folgten.
Der BSW hat in der Vergangenheit immer wieder Positionen vertreten, die im Widerspruch zu den Prinzipien der CDU stehen, insbesondere in außenpolitischen und wirtschaftspolitischen Fragen.
Mit der Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) im Februar 2021 wird die Kastenstandhaltung im Deckzentrum ab 2029 komplett verboten.
Die Novellierung des Tierschutzgesetzes bringt viele Verbesserungen mit sich. Für andere müssen wir weiter einstehen.
Für die Neuregelungen haben wir uns als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten lange stark gemacht, denn Nutztiere in Deutschland brauchen mehr Luft, mehr Licht und mehr Platz und Auslauf bzw. Weidegang als bisher. Die Haltungsbedingungen müssen den Tieren angepasst werden und nicht umgekehrt.
Die Sorge über die fortgesetzte Anbindehaltung und die langen Übergangsfristen im aktuellen Entwurf des Tierschutzgesetzes ist nachvollziehbar und wird von vielen Tierschützern geteilt.