Das Verbot einer politischen Partei stellt jedoch einen besonders weitreichenden Eingriff in das demokratische Gefüge dar und ist daher rechtlich nur unter ganz engen Voraussetzungen möglich. Diese rechtlichen Instrumente sollten allerdings immer von der notwendigen politischen Auseinandersetzung getrennt werden.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 25.06.2025 von Nancy Faeser SPD
Antwort ausstehend von Michael „Moses“ Arndt Die Linke
Antwort 30.05.2025 von Esra Limbacher SPD
Der nächste entscheidende Schritt liegt nun beim Verwaltungsgericht Köln. Dieses wird prüfen, ob die Feststellung des Bundesamtes für Verfassungsschutz eine hinreichende Grundlage für ein mögliches Verbotsverfahren darstellt. Erst auf dieser Grundlage kann politisch entschieden werden, ob ein entsprechender Antrag beim Bundesverfassungsgericht gestellt werden sollte.
Antwort 03.06.2025 von Nancy Faeser SPD
Das Bundesamt für Verfassungsschutz arbeitet eigenständig und hat den gesetzlichen Auftrag, gegen Extremismus vorzugehen und die Demokratie zu schützen.
Antwort ausstehend von Juliane Timmermann SPD
Antwort ausstehend von Ralf Niedmers CDU