Frage von Gisela W. • 15.03.2022

Antwort von Andreas Philippi SPD • 02.04.2022
Mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz verfolgen wir den Grundgedanken: so viel lockern wie möglich, aber schnell reagieren können, wenn nötig.
Mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz verfolgen wir den Grundgedanken: so viel lockern wie möglich, aber schnell reagieren können, wenn nötig.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Inzidenzen wäre aus meiner Sicht eine Verlängerung bestehender Maßnahmen geboten.
Innerhalb der Koalition konnten wir uns mit dem vorliegenden Gesetzentwurf lediglich auf ein Mindestmaß an Basismaßnahmen zum Schutz vulnerabler Gruppen verständigen.
Wer infiziert ist und wer nicht, lässt sich ja nicht zweifelsfrei feststellen. Geimpfte geben die Infektion aber auf jeden Fall weniger häufig weiter.
Um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden, muss die Politik Maßnahmen ergreifen, um das Infektionsgeschehen einzudämmen.