
(...) Anmerkungen will ich wie folgt Stellung nehmen. Es ist nicht so, dass wir Abgeordneten in den sitzungsfreien Wochen nichts zu tun hätten. Besonders als direkt gewählter Abgeordneter muss man das Ohr am Bürger haben. (...)
(...) Anmerkungen will ich wie folgt Stellung nehmen. Es ist nicht so, dass wir Abgeordneten in den sitzungsfreien Wochen nichts zu tun hätten. Besonders als direkt gewählter Abgeordneter muss man das Ohr am Bürger haben. (...)
Sehr geehrte Frau Grießer,
(...) In Artikel 4 der VO 911/2004 heißt es: "Für die zweite Ohrmarke können die Mitgliedsstaaten andere Materialien oder Muster verwenden und für diese die Angabe weiterer Informationen vorsehen, sofern die Bestimmungen des Artikels 1 Absätze 1 und 2 erfüllt sind." Das heißt letztendlich, dass es nach wie vor vorgeschrieben ist, Rinder mit den in der Verordnung beschriebenen Ohrmarken zu kennzeichnen, eine ohrmarkenlose Kennzeichnung ist also zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Lediglich eine zusätzliche Kennzeichnung ("zweite Ohrmarke") ist möglich - dabei lässt die EU den Mitgliedsstaaten freie Gestaltung, so dass injizierte Transponder eine Möglichkeit darstellen. (...)
(...) Richtig ist, dass die Mitglieder einer Branche selbst entscheiden können, ob sie ins Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen werden wollen. Und richtig ist auch, dass nicht die Politik die Höhe der allgemeinverbindlichen Mindestlöhne für einen Branche bestimmt, sondern die Tarifparteien. Deshalb hat die Union auch nicht „einem Mindestlohn zugestimmt“, wie weitgehend behauptet wird, sondern in bislang drei Fällen - im Baugewerbe, bei den Gebäudereinigern und im Postgewerbe - über das Entsendegesetz einen tariflichen Lohn für allgemeinverbindlich erklärt. (...)
(...) Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch, dass die von den Tarifvertragsparteien vereinbarten Mindestlöhne, trotz der Unterschiede zwischen Ost und West, vielfach erheblich höher liegen als das, was zum Teil an Zahlen in der öffentlichen Diskussion als gesetzlicher Mindestlohn (7,50 €) genannt wird. (...)
(...) "100" des heute geltenden Mindestunterhalts betragen hingegen in der ersten Altergruppe (0-5) 202 Euro, in der zweiten Altersgruppe (6-11) 245 Euro und in der dritten Altersgruppe 288 Euro. Sie sehen: In der ersten Altersgruppe steigt der Unterhalt um 6 Euro, in den beiden anderen Gruppe bleibt er gleich. In den neuen Bundesländern steigt der Unterhalt in allen drei Gruppen. (...)