Sehr geehrter Herr Kellner,
vielen Dank für Ihre Frage. Frau Wegener hat Ihnen heute einen Antwortbrief geschrieben, der Sie in Kürze auf postalischem Wege erreichen wird.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Julia Schreiber
Sehr geehrter Herr Kellner,
vielen Dank für Ihre Frage. Frau Wegener hat Ihnen heute einen Antwortbrief geschrieben, der Sie in Kürze auf postalischem Wege erreichen wird.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Julia Schreiber
(...) März 1994 festgestellt: "Für den Umgang mit Drogen gelten die Schranken des Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz. Ein ´Recht auf Rausch´, das diesen Beschränkungen entzogen wäre, gibt es nicht." (...)
Sehr geehrter Herr Kellner,
(...) Wie sie sicher wissen, lehnt die Fraktion DIE LINKE. den Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan ab, dazu gehört auch unsere Forderung die deutsche Militärbasis in Termez (Usbekistan) zu schliessen und die militärische Kooperation mit Usbekistan zu beenden. Für die Logistik der Bundeswehreinsätze im Regionalkommando Nord (Afghanistan) ist dieser Stützpunkt in Termez von großer Bedeutung, eine Erwägung, die die deutsche Regierung offensichtlich veranlasst, über nahezu alle Verstösse gegen die Menschenrechte der usbekischen Bevölkerung hinwegzusehen. (...)
(...) Aufgrund dieser Situation sind die Beziehungen zur usbekischen Staatsführung schwierig. Die Bundesregierung ist dennoch aufgefordert, deutliche Worte gegenüber dem autoritären Regime Usbekistans zu finden. Denn die Menschenrechtslage in diesem Land ist besorgniserregend. (...)
(...) So gibt es seit dem 01. Januar diesen Jahres keine Todesstrafe mehr und außerdem gilt das Habeus Corpus Prinzip in der Strafprozess-Ordnung. Dies zeigt, dass sich in der rechtsstaatlichen Dimension einiges getan hat, allerdings bleibt die Situation für Menschenrechtsaktivisten oder auch Verteidigern weiterhin äußerst schwierig. (...)