(...) Zu 2.: Bisher ist kein solcher Gesetzentwurf im Bereitstellungssystem für elektronische Drucksachen vermerkt. Insgesamt sind allerdings die parlamentarischen Aktivitäten der AfD bisher auch extrem überschaubar. (...)
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(...) Unser Vorschlag in seiner Reichweite bedarf jedoch in jedem Fall einer Änderung des Grundgesetzes, da wir über den Gehalt des Artikel 20 Absatz 2 hinausgehen wollen und hinreichend verbindliche Regeln im Grundgesetz festschreiben wollen. Beispielsweise wollen wir den Kreis der Abstimmungsberechtigten erweitern, so dass alle Personen, die das Mindestalter von 16 Jahren erfüllen und seit mindestens 5 Jahren auf dem Gebiet der Bundesrepublik leben, abstimmungsberechtigt sind. Ein anderes Beispiel ist die Einführung der Kontrolle des Bundesverfassungsgerichts über den Inhalt eines Volksbegehrens. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema „direkte Demokratie“. Ich persönlich stehe der Einführung eines solchen Instrumentes skeptisch gegenüber. (...)
(...) 29 kennt unser Grundgesetz die Idee eines Volksentscheides nicht. Die Einführung von mehr direkter demokratischer Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, hier in Form eines Volksentscheides, bedarf also immer der Änderung des Grundgesetztes mit der notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit. (...)