Frage von Hannes L. • 28.12.2014

Antwort ausstehend von Ronald Pohle CDU
(...) Der neue Beitrag knüpft nicht mehr an das Bereithalten eines Empfangsgerätes an. Die Beitragspflicht besteht nun unabhängig von der tatsächlichen Rundfunknutzung, da der öffentlich-rechtliche Rundfunk der gesamten Gesellschaft nutzt. Zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat beizutragen, wer die allgemein zugänglichen Angebote des Rundfunks empfangen kann, nicht notwendig empfängt. (...)