Das beginnt bei den Ermittlungsmöglichkeiten, den Zugang von Ermittlern in das Darknet, die Versuchsstrafbarkeit beim Cybergrooming etc. und auch etliche Strafverschärfungen. All dies sind wichtige Fortschritte zum Schutz unserer Kinder
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Familien und insbesondere Kinder sowie Jugendliche sind in besonderem Ausmaß von den Maßnahmen während der Corona-Pandemie betroffen.
anders als zu Beginn der Pandemie gab/gibt es keine flächendeckenden, vorsorglichen Schulschließungen und auch Sportanlagen blieben geöffnet.
ich kann mich nur meiner Fraktionskollegin Heike Baehrens anschließen, die sich in dem von Ihnen verlinkten Artikel wie folgt äußert: „Die soziale Teilhabe von Kindern und Jugendlichen darf nicht vom Impfstatus abhängen. Darum halte ich die Stiko-Empfehlung für richtig."
es ist das erklärte Ziel der Staatsregierung, in den Schulen durchgängigen Präsenzunterricht zu ermöglichen.
Ich bin davon überzeugt, dass auch die Kinder- und Jugendrechte im IfSG nun noch nachhaltiger und bewusster berücksichtigt worden sind - so ist auch eine Zutrittsbeschränkung im Sinne einer 2G- oder 3G-Regelung nun nicht mehr im IfSG enthalten und gehört so der Vergangenheit an!