Antwort 28.08.2025 von Sebastian Schmidt CDU
Die geheime Wahl schützt die Gewissensfreiheit der Abgeordneten zusätzlich und verhindert taktisches oder fraktionsgesteuertes Abstimmungsverhalten.
Die geheime Wahl schützt die Gewissensfreiheit der Abgeordneten zusätzlich und verhindert taktisches oder fraktionsgesteuertes Abstimmungsverhalten.
Es sei jedoch erwähnt, dass für mein Wahlverhalten vor allem juristische Qualifikationen und einschlägige Erfahrung ausschlaggebend sind.

Als Mitglied im Bundesrichterwahlausschuss setze ich mich weiterhin konsequent dafür ein, dass künftige Vorschläge an Eignung, Qualifikation und Integrität ausgerichtet sind und nicht an politischem Opportunismus oder Druck von Rechtsaußen.