Antwort 20.08.2025 von Josephine Ortleb SPD
Die Entscheidung von Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, ihre Kandidatur für das Bundesverfassungsgericht zurückzuziehen, bedauere ich zutiefst
Die Entscheidung von Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, ihre Kandidatur für das Bundesverfassungsgericht zurückzuziehen, bedauere ich zutiefst
Sie war aus meiner Sicht die falsche Kandidatin – deshalb habe ich sie nicht gewählt
Die Wahl zum Bundesverfassungsgericht ist kein Routineakt, sondern ein zentraler Moment parlamentarischer Verantwortung.
Eine Richterin am Bundesverfassungsgericht muss nicht nur juristisch hervorragend qualifiziert sein, sondern auch das Vertrauen der Bevölkerung genießen.