Frage von Sandra M. • 20.01.2024
Antwort von Anna Nguyen AfD • 27.01.2024
Ich halte diese Einstufung für grundlegend falsch. Diese Einordnung ist eine Folge der politischen Instrumentalisierung der Verfassungsschutzämter.
Ich halte diese Einstufung für grundlegend falsch. Diese Einordnung ist eine Folge der politischen Instrumentalisierung der Verfassungsschutzämter.
Ein solches Verbot muss gut vorbereitet sein, wenn es vor Gericht Erfolg haben soll.
Wenn Sie anmahnen das unsere Fraktion im Thüringer Landtag, einen solchen Verbotsantrag hätte stellen können, dann möchte ich Ihnen widersprechen. Es geht nicht darum, die AfD in Thüringen zu verbieten, sondern es geht um ein Verbot der AfD als Gesamtpartei.
Gut gemeint ist noch nicht gut gemacht
Migranten, die legal nach Deutschland gekommen sind, unsere Grundwerte teilen und die sich rechtstreu verhalten, sind für die AfD herzlich willkommen!