(...) Meine Fraktion setzt sich schon lange dafür ein, dass "verbindliche Regeln für die Festlegung der Wohnfläche festgelegt werden (...)
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(...) Gerne können Sie mich direkt kontaktieren. Bitte wenden Sie sich hierfür an mein Bundestagsbüro unter wolfgang.kubicki@bundestag.de. (...)
(...) Weicht die tatsächlich ausgeführte Fläche zum Nachteil der Erwerber*innen von der vereinbarten Fläche ab, liegt es nahe, dass die Wohnung grundsätzlich mangelhaft ist. Dann müsste Ihnen ein Minderungsrecht oder auch ein Schadensersatzanspruch zustehen. (...)
(...) Sie können mir gerne Fragen oder Hinweise zu meiner Arbeit als SPD-Generalsekretär an lars.klingbeil@spd.de schicken. (...)
(...) Wenn ein Bauträgervertrag eine Klausel zur Toleranzabweichung enthält, ist das grundsätzlich rechtens. (...)
Aus der Sicht der Kolleginnen und Kollegen besteht hier kein rechtspolitischer Handlungsbedarf. Für Sie hätte die Möglichkeit bestanden, im Bauträgervertrag den Hinweis auf die Wohnflächenverordnung streichen zu lassen oder den Sachverständigen zur Wohnflächenüberprüfung schon vor dem Kauf zu beauftragen.