
(...) Wenn ein Bauträgervertrag eine Klausel zur Toleranzabweichung enthält, ist das grundsätzlich rechtens. (...)
(...) Wenn ein Bauträgervertrag eine Klausel zur Toleranzabweichung enthält, ist das grundsätzlich rechtens. (...)
Aus der Sicht der Kolleginnen und Kollegen besteht hier kein rechtspolitischer Handlungsbedarf. Für Sie hätte die Möglichkeit bestanden, im Bauträgervertrag den Hinweis auf die Wohnflächenverordnung streichen zu lassen oder den Sachverständigen zur Wohnflächenüberprüfung schon vor dem Kauf zu beauftragen.
(...) Ich meine allerdings auch, dass solch eine Frage nicht einer gesetzlichen Regelung in erster Linie bedarf, sondern einer besseren Information über diese "Fallstricke" vor einer Kaufentscheidung. (...)
(...) Eine rechtliche Beurteilung Ihres konkretes Falles können wir leider nicht vornehmen. (...)
(...) Bei derart umfangreichen Vertragswerken bietet sich deshalb immer an, den Vertragstext vorab von einem Experten prüfen zu lassen. (...)
(...) Es ist unstrittig, dass das WEG aus unterschiedlichen Gründen reformiert werden muss. (...)