
Der Gesetzentwurf zum Staatsangehörigkeitsgesetz befindet sich derzeit noch in Ressortabstimmung.
Der Gesetzentwurf zum Staatsangehörigkeitsgesetz befindet sich derzeit noch in Ressortabstimmung.
m Herbst dieses Jahres planen wir eine Novellierung des Staatsangehörigkeitsrechts. Unser Ziel ist es, die Lebensrealitäten vieler Menschen ernst zu nehmen und die Mehrstaatigkeit uneingeschränkt zu ermöglichen.
Der Zeitplan für das Gesetz hängt aktuell noch davon ab, wann die Bundesregierung eine Entscheidung zu ihrem Entwurf trifft. Diese wird voraussichtlich in der parlamentarischen Sommerpause erfolgen.
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Im Herbst dieses Jahres planen wir eine Novellierung des Staatsangehörigkeitsrechts. Unser Ziel ist es, die Lebensrealitäten vieler Menschen ernst zu nehmen und die Mehrstaatigkeit uneingeschränkt zu ermöglichen. Mit dieser Rechtsänderung entfällt auch das bisherige Antragsverfahren zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit.
Der Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern wurde veröffentlicht und den Bundesländern sowie Verbänden zur Stellungnahme zugesandt.