Frage von Paul M. • 14.12.2023

Antwort von Matthias Gastel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 14.12.2023
Für den Abbau ökologisch schädlicher Subventionen gibt es mehrere Gründe.
Für den Abbau ökologisch schädlicher Subventionen gibt es mehrere Gründe.
Das Europäische Parlament hat kein Veto-Recht zu Implementierungsrechtsakten und darf lediglich in Form einer Resolution (Komitologieeinspruch) seine politische Meinung äußern. Da ein solcher Komitologieeinspruch im zuständigen Umwelt-Ausschuss keine Mehrheit gefunden hat, wurde dieser anschließend nicht im Plenum abgestimmt.
In der Bundesregierung haben wir uns jetzt auf Verschärfungen im bestehenden Tierschutzgesetz geeinigt.
Eine allgemeine Pflicht zum Einsatz eines Tagfahrlichtes gibt es zunächst nicht.