Antwort 29.03.2019 von Olav Gutting CDU
(...) Nach Aussage von Nach Aussage von Krankenversicherungsunternehmen überweisen diese das Kinderkrankengelddie Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers vorliegt. In der Regel erfolgt die Übermittlung der Verdienstbescheinigung automatisch mit Abrechnung des Monats, in dem das Kind krank war. (...)