(...) ich halte das Sperren des Zugangs zu kinderpornografischen Internetseiten für eine sinnvolle Maßnahme, und es ist richtig, dies gesetzlich zu regeln. Gleichzeitig weiß ich, das es sich nur um eine flankierende Maßnahme handelt, da solche Sperren mit entsprechenden technischen Kenntnissen umgangen werden können. (...)
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(...) In der Beschlussempfehlung hat der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages (BT-Drs. 16/8783, S. 50) auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass „gewerbliches Ausmaß“ bereits dann bejaht werden könne, wenn eine besonders umfangreiche Datei, wie ein vollständiger Kinofilm oder ein Musikalbum oder Hörbuch, vor oder unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung in Deutschland widerrechtlich im Internet öffentlich zugänglich gemacht werde. Im Übrigen ist es Aufgabe der Rechtsprechung die Norm im Einzelfall anzuwenden. (...)
(...) Kinderpornografie ist – auch im Internet – verwerflich. Es wäre wünschenswert, wenn man Kinderpornografie aus dem Internet verbannen könnte. (...)
(...) Das Ziel, das wir verfolgen, ist, neben dem Schutz der Opfer, den kommerziellen Massenmarkt für Kinderpornographie im Internet empfindlich zu stören. Weiterhin setzen wir damit ein klares gesellschaftliches Zeichen dass dieses schmutzige Geschäft, welches Kinder zum Gegenstand perverser Ideen und Taten von Erwachsenen macht, mit allen Mittel unterbunden und verfolgt werden muss. (...)
(...) Sie geben mir freundlicherweise einen kurzen Einblick in die aktuelle Diskussion über die Sperrung von Internetseiten mit kinderpornografischem Inhalt und wollen von mir wissen, wie ich diese Diskussion beschreiben würde. Darauf kann ich nur erwidern: Einseitig. (...)
(...) Geschlechtsspezifische Lösungen sollen da zum Zuge kommen, wo sie notwendig erscheinen. Wie es auch mein persönliches Anliegen ist, wollen wir die Situation für alle Menschen mit Behinderung unabhängig vom Geschlecht jedoch generell weiter verbessern. (...)