Antwort ausstehend von Josefine Paul BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
100.000 € für mehr Demokratie
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vielen Dank für Ihre Anfrage zum Informationsfreiheitsgesetz mit dem Verweis auf einen Vorgang auf der Website „Frag den Staat“.
Durch die bestehende Anonymität des Antragsstellenden ist für das Ministerium jedoch nicht erkennbar, ob es sich tatsächlich um eine natürliche Person handelt oder um eine Personengruppe oder juristische Person, die nicht antragsberechtigt ist.
Hierbei wird, so ist dem Schreiben zu entnehmen, in keiner Weise von einem Ausschluss von Kindern und Jugendlichen vom Informationsfreiheitsanspruch gesprochen.