(...) Johannes Krankenhaus Sieglar z.B. hat keine Zulassungsberechtigung durch die Kassenärztliche Vereinigung, Computertomographien abzurechnen. Die Regelung "ambulant vor stationär" hat letztlich auch den Hintergrund, die flächendeckende medizinische Versorgung durch unsere niedergelassenen Ärzte zu erhalten und zu schützen. Der Standort Rheinbach ist seit 2006 als ambulanter Betriebsteil des Malteser Krankenhauses Bonn/Rhein-Sieg ausgewiesen und hat deshalb Zulassung im niedergelassenen Bereich. (...)
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(...) Der Status der Gemeinnützigkeit ist abhängig vom Einhalten verschiedener Voraussetzungen, so z.B. die zweckgebundene Mittelverwendung, die die Geschäftsführung der Körperschaft regelmäßig gegenüber der Finanzbehörde nachweisen muss. Kann der Nachweis nicht in dem erforderlichen Umfang erbracht werden, verliert die Körperschaft die Einstufung als steuerbegünstigt und unterliegt der Steuerpflicht für den entsprechenden Zeitraum. (...)
(...) Leider bleiben Sie in dieser Anfrage – wie auch in den zahlreichen anderen Anfragen, die von Ihnen im Internet zu finden sind – äußerst wage, so dass stets im Unklaren bleibt worum es Ihnen eigentlich geht. Mal schreiben Sie vom Druckdatum eines 500-Euro-Schein, nun geht es um Gerichtsvordrucke, in einem Eintrag schreiben Sie gar von einer Fiktion. (...)
(...) Lediglich bei einer Partei ist vorgeschrieben, dass es eine 2/3-Entscheidung eines Senats des Bundesverfassungsgerichts geben muss. Allerdings kann die Vereinigung gegen das Verbot den Rechtsweg beschreiten. (...)