Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
(...) Ich vermute, dass es sich auch bei Ihrer Investition in Penkum um mehrere hintereinandergeschaltete Anlagen handelt, die bisher als einzelne Anlagen gemeldet waren und damit einen höheren Vergütungssatz aus dem EEG in Anspruch genommen haben. Dies ist aus Sicht des Gesetzgebers bereits seit 2004 nicht rechtmäßig, da solche Anlagen nicht als mehrere kleine, sondern als eine große Anlage gemeldet werden müssen und den für die Gesamtanlagengröße vorgesehenen Vergütungssatz bekommen. Mit der Novellierung des Gesetzes zum 1.1.2009 wurde in § 19 lediglich eine Klarstellung bezüglich der Anlagendefinition erreicht, nach der große Anlagen nun auch unmissverständlich als große Anlagen gemeldet werden müssen. (...)
(...) Mit der Gesundheitsreform 2007 wurden die zu leistenden Zuzahlungen für chronisch Kranke, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, auf maximal ein Prozent ihres Bruttoeinkommens begrenzt. Eine Änderung dieser Reglung ist nicht geplant. (...)
(...) Nun sehen wir uns in Zeiten der Finanzkrise und einer herannahenden Rezession von steigender Arbeitslosigkeit bedroht. Ein niedrigerer Beitragssatz kann dieser Entwicklung entgegenwirken und durch geringere Arbeitskosten helfen, Arbeitsplätze zu erhalten. Ein weiteres Ziel der Beitragssenkung ist es, zielgenau die Binnenkonjunktur zu stärken. (...)
(...) Der erste Punkt der gestrigen Tagesordnung des Deutschen Bundestages war eine Befragung des Bundesministers der Finanzen. Der eigentliche Schwerpunkt sollte zwar das Konjunkturpaket der Bundesregierung sein, trotzdem habe ich die Gunst der Stunde genutzt, Herrn Steinbrück zu seiner Vorgehensweise im Zusammenhang mit der Hypo Real Estate (HRE) zu befragen. Dabei ging es mir insbesondere um die Frage, ob die Bundesregierung wissentlich die Verjährung eventueller Schadensersatzforderungen gegenüber den Alteigentümern der HRE in Kauf genommen hat. (...)
Sehr geehrter Herr Graute,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich mit Interesse gelesen habe.