(...) in der Tat birgt auch die zentrale Lagerung von Waffen und Munition angesichts der Einbruchsgefahr bestimmte Risiken. (...)
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(...) Wenn Sie sich über die Arbeit eines Abgeordneten informieren, werden Sie dies wohl kaum auf einer solchen Seite tun und dementsprechend schränkt Sie darin auch nichts und niemand ein. (...)
(...) Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen ändert im Übrigen an den - schon bislang bestehenden - strafprozessualen Befugnissen nichts. Er stellt lediglich klar, dass die bei der Umsetzung der Sperren anfallenden Daten auch zu Strafverfolgungszwecken genutzt werden dürfen. (...)
(...) Natürlich wird man das Problem der Kinderpornografie aufgrund dieser (freiwilligen) Vereinbarungen nicht beseitigen können. (...) Den entscheidenden Vorteil sehe ich aber bei der späteren Verfolgung der Täter und der Nachweisbarkeit der Strafbarkeit ihres Handelns. (...)
(...) leider werden Äußerungen in den Medien oft überspitzt dargestellt. Selbstverständlich muss niemand seine Unschuld nachweisen, das würde fundamentalen Prinzipien des Rechtsstaats widersprechen. Für eine Strafbarkeit nach § 184b Abs. (...)
(...) Ich kann mich aber beim besten Willen nicht daran erinnern, diese Aussage getroffen zu haben. Vielmehr halte ich momentan die Transrapid-Technik in Deutschland nicht für verwirklichbar. Eine Chance für die Umsetzung dieser Technik besteht aber derzeit im Ausland, nachdem sie leider auf der Strecke Hamburg-Berlin gescheitert ist. (...)