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(...) Solche verbilligten Monatskarten sind ja nicht falsch, aber sie sind eben nicht alles. Und die BVG neigt dazu, etwa das sogenannte Sozialticket dadurch zu finanzieren, dass andere Tarife erhöht werden. Der Senat schweigt und unterschreibt. (...)
(...) Zur Erhöhung der Transparenz hinsichtlich der Verwendung der Beiträge wurde mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung vom 19. November 2003 die Verpflichtung für die Krankenkassen geschaffen, in ihren Mitgliederzeitschriften in hervorgehobener Weise und gebotener Ausführlichkeit jährlich über die Verwendung ihrer Mittel im Vorjahr Rechenschaft abzulegen und dort zugleich ihre Verwaltungsausgaben gesondert auch als Beitragssatzanteil auszuweisen. (...)
(...) Verständigt hat man sich aber auch darauf, im Jahre 2012 diese Vereinbarung zur Beendigung der subventionierten Förderung der Steinkohle auf der Grundlage eines gemeinsamen Berichts der Bundesregierung mit den Landtagsregierungen von NRW und Saarland dahin gehend zu überprüfen, ob der Steinkohlebergbau in Deutschland unter Beachtung der Gesichtspunkte der Wirtschaftlichkeit, der Sicherung der Energieversorgung und der übrigen energiepolitischen Ziele weiter gefördert werden kann. (...)
(...) Zu Ihrer neuerliche Frage konnte ich über den örtlichen ADFC in Erfahrung bringen, dass man sich beim konkreten Fall der Coppenbrügger Bahnhofstraße mit der Straßenbaubehörde darauf geeinigt hatte, den Radverkehr als gemeinsamen Fuß- und Radweg (Zeichen 240 STVO) zu führen, um den Radwanderern einen durchgängig geführten Weg anzubieten und ihnen ein mehrmaliges Überqueren der Bundesstraße am Ortseingang (Wechsel Landes- zu Ortsstraße) zu ersparen. (...)
(...) Ihre Behauptung, dass Tiere in Zoohandlungen „häufig aus dubiosen Quellen kommen“ kann ich nicht nachvollziehen. Denn gerade dort unterliegt der Handel mit Heimtieren der Kontrolle durch die zuständigen Behörden. (...)
(...) Der Bundesrechnungshof hat sich zum wiederholten Male mit dieser Thematik auseinandergesetzt. Nach seinen Berechnungen fällt die Beihilferegelung für den Steuerzahler deutlich günstiger aus. Wären die Beamten in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert, müsste der Staat als Arbeitgeber die Hälfte des Beitragssatzes zahlen, was höhere Kosten für die Staatskasse bedeuten würde. (...)