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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
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Frage von Erhard S. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Erhard S. bezüglich Verbraucherschutz

Frau Bätzing,

was wird hinsichtlich einer Einschränkung bzw. eines Verbotes von Werbung für Alkohol getan?

Wäre es nicht sinnvoll und im Sinne einer aktiven Verbraucherschutz- und Tierschutzpolitik angebracht und notwendig, in Anlehnung an die Warnhinweise auf Zigaretten- und Tabakpackungen auf Verpackungen solcher Nahrungsmittel, welche Teile von Tieren sind oder solche beinhalten, ebenfalls Warnhinweise oder auch abschreckende Fotos abzudrucken oder anzubringen?

Mit freundlichem Grusse,

Erhard Schreiber

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Schreiber,

Ihre Frage bezieht sich in erster Linie auf die Einschränkung der Alkoholwerbung.

Der Werbeetat der Alkoholindustrie beträgt pro Jahr mehr als 500 Millionen Euro. Ziel der Werbung und des Sponsoring ist es, Alkoholkonsum als Normalität darzustellen und Alltagssituationen mit dem Genuss von alkoholischen Getränken in Verbindung zu bringen. Zum Beispiel werden Sportveranstaltungen und Sportübertragungen im Fernsehen von Alkoholproduzenten gesponsert. Dadurch werden Alkoholwerbungen in Stadien und im Fernsehen vor oder nach Sportsendungen ermöglicht.

Internationale Untersuchungen konnten nachweisen, dass Werbebeschränkungen einen erwünschten Einfluss auf den Konsum haben und geeignet sind, das Rauschtrinken und die Zahl der Unfalltoten in Folge von Alkoholeinfluss spürbar zu senken. Alkoholbeschränkungen sollten sich auf bestimmte Arten von Werbung, auf festgelegte Orte und auf bestimmte Zeiten (keine Werbung für Alkohol in Fernsehen und Kino vor 20:00 Uhr) beziehen. Werbebeschränkungen sollten Hand in Hand gehen mit Bildungs-und Aufklärungskampagnen, um nachhaltige Einstellungs- und Verhaltensänderungen in der Bevölkerung zu bewirken.

Zu dem Thema habe ich Ende September zu der Fachtagung "Alkoholwerbung - Wirkung und (Selbst-)Kontrolle" deutsche und internationale Experten aus den USA, Neuseeland, Frankreich und Großbritannien eingeladen, um über Wirkung und effizientere Kontrolle von Alkoholwerbung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen zu diskutieren. Die präsentierten wissenschaftlichen Erkenntnisse bestätigen: Werbung verführt bereits Kinder und Jugendliche zum frühzeitigen Alkoholkonsum. Auch wenn Familien und Schulen durch Erziehung und Prävention einen wichtigen Beitrag zur Verhinderung des Alkoholmissbrauchs leisten können, darf man die Wirkung und den Einfluss von Alkoholwerbung nicht unterschätzen. Besonders wichtig ist dabei der Einfluss der Fernsehwerbung. Nach wie vor schauen besonders Kinder und Jugendliche das Nachmittags- und Vorabendprogramm im Fernsehen. Deshalb hat der Drogen- und Suchtrat empfohlen, Alkoholwerbung auf die Zeit nach 20.00 Uhr zu beschränken. Diese Empfehlung wurde durch die Tagungsvorträge bestätigt, sie entsprechen dem Stand der Werbewirkungsforschung. Ich werde diese Empfehlung intensiv prüfen und anschließend über eine Aufnahme in das "Nationale Aktionsprogramm für Alkoholprävention" entscheiden. Zur Zeit wird das Programm abgestimmt. Der Abschluss dieses Prozesses ist zum Ende diesen Jahres zu erwarten.

Ein vollständiges Werbeverbot ist allerdings nicht geplant, statt dessen wird über eine Reform der freiwilligen Selbstkontrolle und einen verbesserten Schutz von Kindern und Jugendlichen diskutiert.

Ihr Vorschlag, Tiere als Warnhinweise und Abschreckung auf Nahrungsmittel zu drucken, ist nicht umsetzbar. Es würde bedeuten, auf jedes Fleischprodukt ein solches Bild zu drucken. Außerdem kommt hinzu, dass nicht generell vor jedem Tierprodukt gewarnt werden sollte. Wenn Sie dazu noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das zuständige Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing

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