
Das eigentliche parlamentarische Verfahren hat noch nicht begonnen. Daher können wir Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt leider keine konkrete Antwort auf Ihre Frage geben.
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Mit der Reform wird entsprechend der jetzige § 25 aufgehoben
Auch wenn Sie nun also die Einbürgerungszusicherung erhalten, müssten Sie diese nicht sofort zusagen und Ihren türkischen Pass abgeben, sondern könnten noch auf die Gesetzesreform warten
Der Referentenentwurf der Staatsangehörigkeitsreform ist eine sehr gute Grundlage. Diesen werden wir nun mit samt den von der FDP dort platzierten Punkten wie verschärfte Härtefallregelungen uns im parlamentarischen Prozess anschauen und Änderungen einbringen.
Die Mehrfachstaatsangehörigkeit wird für alle Menschen möglich sein, es wird keine Unterscheidung zwischen Ländern geben
Grundsätzlich soll die doppelte Staatsbürgerschaft auch Menschen aus Staaten, die nicht der Europäischen Union angehören, offen stehen