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Das Infektionsschutzgesetz macht für Personen, die „aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können, eine Ausnahme von der Einrichtungsbezogenen Impfpflicht.
Letztlich geht es darum eine Waage zwischen dem Gesundheitsschutz und den freiheitlichen Grundrechten zu halten. Diese Waage sehe ich austariert.
DIE LINKE unterstützt den Ausbau der Forschungsförderung, um Wissenschaftler*innen unabhängiger von Drittmitteln zu machen
Deshalb kann ich heute leider nicht ausschließen, dass das Tragen von Masken in Innenräumen sinnvoll oder notwendig sein wird.