Antwort 10.09.2021 von Canan Bayram BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Kfz-Steuer ist keine zweckgebundene Steuer. Das bedeutet, diese wird gerade nicht für die Instandhaltung oder den Neubau von Straßen investiert.
Die Kfz-Steuer ist keine zweckgebundene Steuer. Das bedeutet, diese wird gerade nicht für die Instandhaltung oder den Neubau von Straßen investiert.
Eine Fahrradsteuer stünde auch in keinem Verhältnis zum Erhebungsaufwand und würde klimaschonendes Verhalten bestrafen.
wollen Sie mich auf den Arm nehmen? Der Autoverkehr bezahlt bis heute nicht seine gesellschaftlichen Kosten.
Ich bin deutlich gegen eine Fahrradsteuer und freue mich über jede*n, der sich an der Infrastruktur für Fahrräder bedient.
Es braucht mehr Anreize durch den Bund, damit vor Ort mehr geplant und gebaut wird.
(...) Ein Problem beim Ausbau das Elberadweges ist das komplizierte Planungs- und Genehmigungsrecht. (...)